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Bereiche lt. GewO

die Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse

die Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen

die Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens

die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen

die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern

die Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen

den Schutz von Personen

Das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen Z 2 bleibt von dieser Bestimmung unberührt.




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