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die Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse |
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die Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen |
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die Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens |
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die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen |
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die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern |
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die Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen |
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den Schutz von Personen |
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Das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen Z 2 bleibt von dieser Bestimmung unberührt. |