…geprüft auf Zuverlässigkeit (Leumund) lt. § 130 (8) bis (10) der Gewerbeordnung (GewO) kommen aus den verschiedensten Bereichen: Wir beschäftigen Studenten, welche vor der Diplomprüfung stehen, bis hin zu Personen aus den verschiedensten Lehrberufen, wie zum Beispiel MechanikerInnen, ElektrikerInnen, KellnerInnen und dergleichen. Diese Tatsache bringt ein interessantes, zusätzliches Know How in unser Unternehmen. Unterschiedliche Aufträge heißt unterschiedliche Anforderungen. Bei VIP Events ist oft ein englischsprachiges Personal sicherlich kein Nachteil, für uns als Sicherheitsdienstleister stellt dies kein Problem dar. Dienstlich interessant ist natürlich jenes Personal, welches gewisse dienstliche Vorkenntnisse aufweist, wie zum Beispiel Angehörige der Feuerwehr, des Bundesheeres oder der Sanitätsdienste.
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